Verfassung

Der Staat Meadowhouse ist eine konstitutionelle und parlamentarische Wahlmonarchie. Dies bedeutet, dass es zwar einen König gibt, im Moment König Johannes I., dass dieser jedoch in alle vier Jahre stattfindenden Wahlen vom Volk demokratisch gewählt wird. Ebenso verhält es sich mit dem Meadowhouser Parlament im Saal der Gespenster, in dem 600 Abgeordnete sitzen. Das Volk kann alle Parteien frei wählen und bestimmt somit, ebenso für eine vierjährige Legislaturperiode, die neue Regierung. Der regierende Monarch hat zudem Oberbefehl über die Streitkräfte und den Meadowhousischen Geheimdienst MD.

Die gewählte Regierung stellt dann auch den Kanzler, welcher der stärksten Partei in der Regierungskoalition angehören muss, im Moment ist dies Ewald Basilisk. Auch der Reichspräsident wird aus den Regierungsparteien bestimmt, er muss jedoch nicht der stärksten Partei angehören, so wie es momentan auch ist: Eduard Pflanze ist Cheph der zweitstärksten Koalitionspartei BdH und nicht der stärksten Kraft WVD.

Außerdem ist Meadowhouse in sechs Herzogtümer aufgeteilt, die so funktionieren, wie in anderen Ländern die Bundesländer. Diese Herzogtümer sind: Preußen, Santo Opalo, Wiesenhausen, El Grande, Saphirento und Südstrand. Sie alle haben eine eigene Landesregierung, an deren Spitze nicht ein Ministerpräsident steht, sondern ein für vier Jahre gewählter Herzog. Grund für die Einführung der Herzogtümer war vor allem die Meadowhousische Gebietserweiterung und Ausdehnung im Osten Gründlands, sodass man nun das ganze Land besser kontrollieren kann.

In den Kommunen werden alle vier Jahre zudem diejenigen Abgeordneten bestimmt, die für die nächsten vier Jahre für ihren Landkreis im Saal der Gespenster vertreten sein sollen. Insgesamt gibt es in Meadowhouse 600 Kommunen, sodass aus jeder Kommune ein Abgeordneter im Parlament vertreten ist. Diese Regelung ist einzigartig auf der Lieben Welt. Wahlberechtigt sind alle über 18-Jährigen; momentan gibt es ca. 912 Millionen Bürgerinnen und Bürger, von denen rund drei Viertel wahlberechtigt sind.