Grundgesetz

Das Meadowhousische Grundgesetz besteht seit 1810 und trat mit der Vereidigung der ersten Meadowhousischen Regierung am 30. Oktober 1810 in Kraft. Ausgearbeitet wurde es von Bürgermeister Gerhard S. Herme, dem Stadtratsvorsitzenden Hemes F. Rems, König Johannes I. und dem Wiesenhausener Richter Laurenz Grogge, der momentan auch der oberste Richter in Meadowhouse ist.

Neben einigen nicht abänderbaren Paragraphen und Gesetzen, die auch die Menschenrechte und Grundrechte beinhalten, änderte sich das Grundgesetz in den ersten Jahren des neuen Staates immer mal wieder. So zum Beispiel im März 1812, als Meadowhouse um einiges größer wurde, da sich der gesamte Osten des ehemaligen Heimatlandes Wiesenhausens, Grünland, zu Meadowhouse bekannte. Diese Entscheidung wird heute allgemein als „Ostbekenntnis“ benannt. Durch diese Vergrößerung entstanden sechs Herzogtümer, die föderalistisch in Meadowhouse regieren. Die sechs Herzoge werden alle fünf Jahre gewählt.