Die Abstimmung zur Einführung eines demokratischen Königreiches Meadowhouse fand im Rahmen der zentralen Reichswahlen am 30. Oktober 1810 statt. Dabei wurde über die künftige Staatsform abgestimmt. Im Einzelnen betraf die Wahl die Einsetzung eines Königs als Staatsoberhaupt über dem demokratischen Parlament. Insbesondere nach dem Winterkrieg 1808/1809 gab es in der Wiesenhausener Bevölkerung zunehmend den Wunsch nach einer zentralen Regierung, die auf Burg Daunenfels residieren sollte. Nach der Unabhängigkeit war eine Volksabstimmung über die Einführung einer parlamentarischen Monarchie somit notwendig geworden. Direkt daran gekoppelt wurde die parallele Abstimmung über Johannes von Daunenfels als neuen König von Meadowhouse, die nur dann gültig wurde, wenn es eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung eines demokratischen Königreiches Meadowhouse gab. Die Abstimmung wurde auch als nachträgliches Volksvotum für die Unabhängigkeit Meadowhouse‘ betrachtet.
Abstimmung zur Einführung eines demokratischen Königreiches Meadowhouse
Frage zur Abstimmung: Soll für den am 18. Oktober 1810 ausgerufenen Staat Meadowhouse in seiner jetzigen Ausprägung die Staatsform eines demokratischen Königreichs eingeführt werden?
Ja-Stimmen: 79,4%
Nein-Stimmen: 17,8%
ungültige Stimmen: 2,8%
Die notwenige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde somit erreicht und das Königreich Meadowhouse wurde anschließend implementiert.
Die Wahlbeteiligung lag bei 94,8%.
Durch die erreichte Zwei-Drittel-Mehrheit wurde die gekoppelte Wahl von Johannes von Daunenfels als meadowhousischer König wirksam.