Die erste Wahl zu einem meadowhousischen Parlament fand im Rahmen der Reichswahlen nach der Staatsgründung am 30. Oktober 1810 statt. Dabei wurde zum ersten Mal ein meadowhousisches Parlament gewählt. Dabei galt einmalig eine 1%-Hürde zum Einzug einer Partei in den Saal der Gespenster. Es war bereits klar, dass der Regierungssitz auf Burg Daunenfels sein würde und die antretenden Parteien waren neben bereits bestehenden Ablegern grünländischer Parteien auch zügig gegründete politische Listen, die ihr Programm für den Ablauf der Staatsgründung im Internet und in Flugblättern verteilten.
Es kam zum erwartet deutlichen Wahlsieg der WVD. Im Anschluss wurde deren Spitzenkandidat Ewald Basilisk zum ersten meadowhousischen Reichskanzler gewählt und am 17. Dezember 1810 vom Parlament bestätigt. Insgesamt kamen größtenteils gemäßigte Kräfte in das neue Parlament, allerdings mit der KFM auch eine fundamentalistisch religiöse Partei. Nach der Wahl kam es zu einer Koalition aus WVD, BdH und VCS, obwohl WVD und BdH bereits eine Mehrheit besaßen. Die Möglichkeit einer Vergrößerung einer Mehrheitskoalition wurde in der darauffolgenden Legislaturperiode wieder abgeschafft. Die Ergebnisse sehen Sie nachstehend im Überblick:
Wahl zum Ersten Meadowhousischen Reichstag
WVD: 33,6%
BdH: 21,4%
VCS: 19,7%
MSP: 12,5%
MCM: 6,0%
FED: 2,7%
MP: 1,8%
KFM: 1,1%
Andere: 1,2%
Sitzverteilung im Saal der Gespenster
WVD: 202
BdH: 129
VCS: 119
MSP: 76
MCM: 37
FED: 17
MP: 12
KFM: 8
Die danach gebildete Koalition aus WVD, BdH und VCS besaß eine Mehrheit von 450 Sitzen. Benötigt wurden 301.
Am 17. Dezember 1810 wurde Ewald Basilisk (WVD) zum Reichskanzler gewählt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 95,5%.