Die Abstimmung über Johannes von Daunenfels – im Volksmund bereits damals als „König Johannes“ aufgrund seiner Vergangenheit als Herrscher Wiesenhausens bezeichnet – gilt als erste Königswahl in der Geschichte von Meadowhouse. Sie fand im Rahmen der zentralen Reichswahlen nach der Staatsgründung am 30. Oktober 1810 zusammen mit den Reichtagswahlen und der Abstimmung über die Einführung eines Königreiches Meadowhouse statt. An letztere war sie direkt gekoppelt und wäre bei Verfehlen einer dortigen Zwei-Drittel-Mehrheit für ungültig erklärt worden. Die parallele Durchführung der Abstimmungen war im straffen Zeitplan begründet. Auch für Johannes von Daunenfels musste eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden. Wäre diese nicht erreicht worden, hätte es zunächst lediglich ein Parlament gegeben, welches dann für die Einrichtung vorgezogener Königswahlen mit Gegenkandidaten hätte sorgen müssen. Die notwendige Mehrheit wurde jedoch erreicht und Johannes von Daunenfels somit zum ersten meadowhousischen König gewählt.
Abstimmung über Johannes von Daunenfels als neues meadowhousisches Staatsoberhaupt
Frage zur Abstimmung: Soll Johannes von Daunenfels zum meadowhousischen König ernannt werden?
Ja-Stimmen: 83,2%
Nein-Stimmen: 8,9%
ungültige Stimmen: 7,9%
Die Abstimmung wurde durch das Erreichen der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit in der gekoppelten Abstimmung über die Einführung eines Königreichs Meadowhouse wirksam.
Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für Johannes von Daunenfels wurde mithin erreicht. Unter dem Titel König Johannes I. wurde er zum ersten meadowhousischen König gewählt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 96,1%.